|
1.6.2023 18:26 [DS]-Wardog: Der Server ist Online. Momentan sind aber Netzwerkpr
obleme im Rechenzent
rum und techniker schauen sich das an. Deswegen kann im moment auf dem server nicht mit dem TS-Client verbunden werden. | 12.4.2023 21:19 modEmMaik-[DS]: Krückstock knick'in ... :) | 29.3.2023 23:48 [DS]-Bonschiemann: Nö | 22.3.2023 23:41 Berti: Ja Moini! Ich hoffe ihr seid alle noch alive and kickin'! | 24.6.2022 23:10 [DS]-trial4ever: Ui, ein paar Gratulatio
nen muss ich aufholen..
.
Moin zusammen. | Archiv |
|
|
Gesamt: 1404555 Heute: 293 Gestern: 416 Gästebuch: 55 Forum Posts: 20067 Forum Threads: 2493 Angemeldete User: 181 Wait a Email User: 0 User in Map: 38 Online: 4 ... mehr |
|
|
FILESHARING
|
[DS]-Wardog |
CoAdministrator |
|
|
Zurzeit: |
aktiv |
Dabei seit: |
27.04.08 |
Beiträge: |
1751 |
Verwarnungen: |
0 |
|
08.04.2013 - 10:35:22
Quelle: Golem.de
Pflicht zur Providerauskunft auch ohne "gewerbliches Ausmaß"
Der Bundesgerichtshof sieht es als berechtigt an, dass ein Internetprovider die Daten eines Tauschbörsennutzers herausgeben muss. Dies gilt, selbst wenn der Nutzer lediglich ein Hörbuch privat angeboten hat.
Ein Internetprovider muss bei illegalem Filesharing auch dann Auskunft über den Nutzer erteilen, wenn es sich nicht um ein "gewerbliches Ausmaß" handelt. Das berichtet der IT-Fachanwalt Thomas Stadler unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. Dezember 2012, das in dieser Woche veröffentlicht wurde.
Die Richter sahen es nicht als problematisch an, wenn bei einer äußerst geringfügigen Rechtsverletzung der Zugriff auf Verkehrsdaten und die Verletzung des Fernmeldegeheimnisses erfolgt: "Ein solcher Antrag ist vielmehr unter Abwägung der betroffenen Rechte des Rechtsinhabers, des Auskunftspflichtigen und der Nutzer sowie unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in aller Regel ohne weiteres begründet."
Laut Stadler bedeutet das, dass der Bundesgerichtshof keine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchführe, "was den verfassungsrechtlichen Anforderungen schwerlich genügt." Im März 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung in der damals bestehenden Form für teilweise verfassungswidrig erklärt und gestoppt.
Der Kläger ist ein Hörbuchverlag, dem die Rechte an einem Harry-Potter-Titel gehören. Der Beschuldigte hatte das Hörbuch über eine Onlinetauschbörse im Januar 2011 anderen Nutzern zum Herunterladen angeboten.
Vodafone muss dagegen laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf keine dynamischen IP-Adressen seiner Kunden speichern. Die Musik- und Filmindustrie wollte Vodafone verpflichten, die IP-Adressen auf Anforderung aufzubewahren, um Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen. Es ging in dem Fall um Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing-Nutzer.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf sah dabei für Vodafone keine Verpflichtung, da nach geltender Rechtslage ein Access Provider keine IP-Adressen der Kunden speichern müsse, weil es derzeit in Deutschland keine Vorratsdatenspeicherung gebe.
In Gedenken an Bruderherz: M. L. * 04.06.1967 - † 13.04.2011
"Jeder Krieg, auch der siegreiche, ist immer ein großes Unglück für das Land, das ihn führt." - Otto von Bismark
Zitat aus dem Film "Der Blutige Pfad Gottes:
"Als Hirte erlaube mir, zu dienen mein Vater dir. Deine Macht reichst du uns durch deine Hand, diese verbindet uns wie ein heiliges Band. Wir waten durch ein Meer von Blut, gib uns dafür Kraft und Mut." In nomine Pa
|
FILESHARING |
|
|
|